Badeordnung SVB-Hallenbad
I. Allgemeines
§ 1 Zweck der Badeordnung
1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bad. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.
2. Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit der Lösung der Eintrittskarte unterwirft sich der Badegast den Bestimmungen der Badeordnung, sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.
3. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung der Badeordnung mit verantwortlich.
§ 2 Badegäste
1. Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, Epileptiker, Geisteskranke und Angetrunkene.
2. Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen Anstoß erregenden Krankheiten werden nicht zugelassen.
3. Kinder unter acht Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener zugelassen.
§ 3 Eintrittskarten
1. Der Badegast erhält gegen Bezahlung des festgesetzten Entgelts eine Eintrittskarte. Die Eintrittskarte – ausgenommen die Saisonkarte für Mitglieder – ist übertragbar.
2. Die Eintrittskarte gilt am Tage der Ausgabe und berechtigt nur zum einmaligen Betreten des Bades.
3. Die Eintrittskarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht nicht zurückgenommen; der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten wird nicht erstattet.
§ 4 Betriebszeiten
1. Die Betriebszeiten werden von der Badeverwaltung festgesetzt und am Badeeingang sowie in der Regel auch öffentlich bekannt gemacht.
§ 5 Badezeiten
1. Die Benutzung des Bades ist zeitlich unbegrenzt.
§ 6 Aufbewahrung von Kleidungsstücken und Wertsachen
1. Die Kleidungsstücke sind vom Badegast selbst in den vorhandenen Kleiderschränken zu verbringen und abzuschließen. Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet.
§ 7 Badbenutzung
1. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz. Für Papier und sonstige Abfälle sind Abfallkörbe vorhanden. Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt bis zu 3,– € erhoben, das sofort an das Badepersonal zu bezahlen ist.
2. Findet ein Badegast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies sofort dem Badepersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
3. Fahrzeuge sind außerhalb der Gebäude auf den hierfür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
§ 8 Verhalten im Bad
1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
2. Nicht gestattet ist u. a.
a) Lärm, Singen, Pfeifen und der Betrieb von Rundfunkgeräten, Plattenspielern und Musikinstrumenten,
b) Rauchen in sämtlichen Räumen, mit Ausnahme der Gaststätte
c) Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser,
d) Wegwerfen von Papier und Gegenständen aller Art,
e) Badeeinrichtungen oder das Beckenwasser zu verunreinigen oder Wände zu beschmieren,
f) Mitbringen von Hunden,
g) Das Essen und Trinken im Schwimmbeckenbereich ist untersagt.
§ 9 Betriebshaftung
Für Geld und Wertsachen sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken wird nicht gehaftet. Auch nicht für Personen- und Sachschäden, die den Besuchern des Bades durch Dritte zugefügt werden.
§ 10 Fundgegenstände
Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind beim Aufsichtspersonal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
§ 11 Wünsche und Beschwerden
Etwaige Wünsche und Beschwerden der Badegäste nimmt der Betriebsleiter entgegen. Er schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche und Beschwerden können schriftlich bei der Badeverwaltung vorgebracht werden.
§ 12 Aufsicht
1. Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
2. Das Badepersonal ist angewiesen, sich den Badegästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Dem Badepersonal ist es untersagt, Trinkgelder oder Geschenke zu erbitten oder zu fordern.
3. Der Betriebsleiter ist befugt, Personen, die
a) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
b) andere Badegäste belästigen,
c) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Badeordnung verstoßen,
aus dem Bad zu verweisen. Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.
4. Den in Ziffer. 3 genannten Personen kann der Zutritt zum Bad zeitweise oder dauernd untersagt werden.
5. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
II. Schwimmhalle
§ 13 Badezeit
Die Badezeit ist unbeschränkt.
§ 14 Kassenschluss
Eintrittskarten werden eine Stunde vor Betriebsschluss nicht mehr ausgegeben.
§ 15 Zutritt
1. Der Zugang zu den Umkleideräumen ist nur unter Benutzung des hierfür vorgesehenen Zuganges gestattet.
2. Der Weg von den Umkleidekabinen zum Vorreinigungsraum, der Vorreinigungsselbst und der Schwimmbeckenumgang dürfen nicht mit Schuhen betreten werden.
3. Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.
4. Der Besuch der Schwimmhalle in größeren Gruppen, das Üben in Riegen usw. ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
5. Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen Abteilungen wird von der Betriebsleitung gesondert geregelt.
§ 16 Badebekleidung
1. Der Aufenthalt in der Schwimmhalle ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft allein der Schwimmmeister.
2. Badeschuhe dürfen in Schwimmbecken nicht benutzt werden.
3. Badekleidung darf im Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.
§ 17 Körperreinigung
1. Der Badegast hat vor dem Betreten des Schwimmbeckens im Vorreinigungsraum unter den Brausen den Körper mit Seife gründlich zu waschen. Die Benutzung der Brausen ist bis zu fünf Minuten gestattet. Bei großem Andrang besteht kein Anspruch auf alleinige Benutzung der Brause.
2. In der Schwimmhalle ist die Verwendung von Seife, Bürste oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet. Der Gebrauch von Einreibemitteln jeder Art vor Benutzung des Schwimmbeckens ist untersagt; ebenso das Auskämmen der Haare.
3. Es wird dringend empfohlen, vor Benutzung des Vorreinigungsraumes und des Schwimmbeckens die Toilette aufzusuchen. Jede Verunreinigung der Räumlichkeiten, insbesondere des Badewassers, muss vermieden werden.
§ 18 Verhalten im Bad
1. Die Kleiderschränke sind zur Sicherung der abgelegten Kleidung durch die Badegäste zu schließen. Nach Beendigung des Bades ist der Umkleideraum durch die Tür zum Stiefelgang zu verlassen.
2. Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Schwimmbeckens benutzen.
3. Die Benutzung der Sprungbretter und Plattformen erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur zu den freigegebenen Zeiten gestattet. Das Unterschwimmen des Sprungbrettes ist unzulässig. Sprungbretter und Plattformen dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden, seitliches Abspringen und Wippen auf den Brettern ist verboten. Für Unfälle, die sich bei der Benutzung der Sprungbretter ereignen, wird nur gehaftet, wenn dem Badepersonal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
4. Neben den Bestimmungen des § 8 ist in den Schwimmhallen vor allem noch folgendes zu beachten. Es ist nicht gestattet:
a) andere unterzutauchen, in das Schwimmbecken zu stoßen oder sonstigen Unfug zu treiben,
b) vom seitlichen Beckenrand in das Schwimmbecken zu springen,
c) auf dem Beckenumgang zu rennen, an den Einsteigleitern und Haltestangen zu turnen oder das Trennungsseil zu besteigen,
d) Badegäste durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen,
e) außerhalb der Treppen und Leitern das Schwimmbecken zu verlassen,
f) Schwimmflossen, Tauchbrillen, Bälle u. a. zu verwenden.
III. Sauna und Dampfbad
§ 19 Badezeit
Die Badezeit (einschl. Schwimmhallenbenützung) ist unbeschränkt. Die Benutzung des Dampfbades ist im Eintrittspreis der Schwimmhalle eingeschlossen.
§ 20 Kassenschluss
Eintrittskarten werden 1 Stunde vor Betriebsschluss nicht mehr ausgegeben.
§ 21 Vorreinigung
Die Badegäste müssen vor dem Betreten der Sauna eine Körperreinigung vornehmen.
§ 22 Verhalten in der Sauna
1. Die Sauna- und Massageräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
2. Badegäste, welche mit der Handhabung der Sauna nicht vertraut sind, dürfen diese nur unter Anleitung des Badepersonals benutzen. Für etwaige gesundheitliche Schäden infolge Benutzung der Sauna wird keine Haftung übernommen.
4. Der Gebrauch von Einreibemitteln jeder Art vor dem Bad und vor Benutzung der Saunaliegen ist untersagt.
5. Jede Wasservergeudung muss unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.
6. Das Mitbringen von Flaschen oder Gläsern ist untersagt.
7. Die angeschlagenen Verhaltensmaßregeln sind zu beachten.
8. Die finnische Sauna und die Softsauna sind textilfreie Zone.
§ 23 Verhalten im Ruheraum
Im Ruheraum darf nicht laut gesprochen werden. Der Badegast soll alles unterlassen, was die übrigen Badegäste stören kann.
Eintrittspreise
Schwimmhalle mit Benutzung des Dampfbades:
Erwachsene 5,00 € ohne Zeitbeschränkung
Kinder ab 3 Jahre und Jugendliche unter 18 Jahren 2,50 € ohne Zeitbeschränkung
Sauna mit Benutzung der Schwimmhalle: Einzelkarte 13,00 € ohne Zeitbeschränkung
Bei Lösung falscher Eintrittskarten wird eine Nachgebühr von 6,00 € plus dem Differenzbetrag zur richtigen Eintrittskarte erhoben.
Bei Verlust des Garderobenschlüssels wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
Bei Verlust des Eintrittschips wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
Für Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr ist der Eintritt frei.
Jahreskarten sind nicht übertragbar. Bei Kontrollen ist die Karte dem Personal vorzuweisen.
Bei Missbrauch wird die Karte einbehalten und kann gegen eine Gebühr von 30,00 € in der Geschäftsstelle abgeholt werden.
Bei wiederholtem Missbrauch wird die Karte nicht mehr ausgehändigt und keine neue Karte ausgestellt.
Erteilung von Schwimmunterricht: Anmeldung beim Schwimmmeister.
Jahreskarten für SVB-Vereinsmitglieder. Näheres während der Geschäftsstunden:
Montag von 13.00 – 14.30 Uhr
Dienstag von 6.30 – 9.00 Uhr
Mittwoch von 13.00 – 14.30 Uhr und 16.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag von 6.30 – 9.00 Uhr
Telefon: 0921 / 9800812
Öffnungszeiten
Hallenbad:
Montag 13.00 – 21.00 Uhr
Dienstag 6.30 – 8.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr / 18.00 – 21.00 Uhr
Mittwoch 6.30 – 8.00 Uhr / 13.00 – 21.00 Uhr
Donnerstag 6.30 – 8.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr / 18.00 – 21.00 Uhr
Freitag 13.00 – 21.00 Uhr
Samstag 8.00 – 18.00 Uhr
Sonntag 09.00 – 17.00 Uhr
vom 1. Mai bis 1. September ( Sonn.- und Feiertage )
nur 09.00 – 13.00 Uhr
Öffnungszeiten
Sauna:
Sauna für Männer:
Donnerstag 13.00 – 21.00 Uhr
Sauna für Frauen:
Mittwoch 13.00 – 21.00 Uhr
Gemischte Sauna:
Montag von 13.00 – 21:00 Uhr
Dienstag von 13.00 – 21:00 Uhr
Freitag 13.00 – 21.00 Uhr
Samstag 08.00 – 18.00 Uhr
Sonntag 09.00 – 17.00 Uhr
vom 1. Mai bis 1. September ( Sonn.- und Feiertage )
nur 09.00 – 13.00 Uhr
Änderungen vorbehalten, die aktuell gültige Haus- und Badeordnung finden Sie im SVB-Hallenbad Aushang.